Erklärung zur Barrierefreiheit
In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website der Arbeitsbetriebe der bayerischen Justizvollzugsanstalten: www.jva.de
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.05.2025 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zum einen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG mit Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Zu beachten sind hierbei zudem insbesondere § 28 BFSG, Anlage 3 zum BFSG sowie § 12 Nr. 3 BFSGV. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zum anderen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und zum anderen aus Art. 14 Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) sowie aus der auf der Grundlage des BayBGG erlassenen Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) – insbesondere §§ 9 bis 11 –, die hinsichtlich der inhaltlichen Vorgaben an die Barrierefreiheit auf § 3 Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verweist.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem von der BIK Prüfstelle TWIN CUBES GmbH am 27.05.2025 vorgenommenen BIK BITV-Test (report.bitvtest.de).
Diese Webseite ist mit den genannten Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Keine.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Nutzen Sie dazu bitte die angegebene E-Mail Adresse oder Telefonnummer.
Ansprechpartner:
Service- und Koordinierungsstelle
Marxheimer Straße 2
D-86694 Niederschönenfeld
Telefon: +49 9090 78994 00
E-Mail: seko@jv.bayern.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für Barrierefreie Informationstechnik
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen zu wenden.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung handelt es sich um die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle nach § 11 Abs. 1 BayDiV.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde nach BFSG:
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg