Erklärung zur Barrierefreiheit

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website der Arbeitsbetriebe der bayerischen Justizvollzugsanstalten: www.jva.de

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.05.2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 und 4 der BITV 2.0.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem von der BIK Prüfstelle TWIN CUBES GmbH am 27.05.2025 vorgenommenen BIK BITV-Test.
Diese Webseite ist mit den genannten Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Keine.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Nutzen Sie dazu bitte die angegebene E-Mail Adresse oder Telefonnummer.

Ansprechpartner:
Service- und Koordinierungsstelle
Marxheimer Straße 2
D-86694 Niederschönenfeld 
Telefon: +49 9090 78994 00
E-Mail: seko@jv.bayern.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für Barrierefreie Informationstechnik

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen zu wenden.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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